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Rape Culture und Slut Shaming – was bedeutet die Reform des Sexualstrafegesetzes?

Die Verschärfung des Sexualstrafgesetzes – „Nein heißt Nein!“ – aber woher die Erkenntnis?

“Fick dich, du Schlampe!“ – Alltäglich in der U-Bahn, auf dem Schulhof, überall. Das Wort „Bitch“ kommt uns heute viel schneller über die Lippen, in den verschiedensten Zusammenhängen. In unserer Rape Culture ist es fast normal, dass Frauen aufgrund ihres Auftretens bei sexuellen Übergriffen erst einmal verdächtigt werden, den Angriff selbst provoziert zu haben. Diesem gesellschaftlichen Phänomen möchte die Bundesregierung mit der Verabschiedung einer Gesetzesreform entgegenwirken: Ein neues Sexualstrafrecht ist am 7.Juli im Bundestag verabschiedet worden. Aber was soll sich in Zukunft verbessern und warum ist sexuelle Selbstbestimmung im Jahr 2016 überhaupt noch ein Thema?

„Abgegebene Stimmen: 601 – Mit „Ja“ haben gestimmt: 601.“ Als Claudia Roth, Vizepräsidentin des deutschen Bundestages, das Ergebnis der Gesetzesabstimmung im Bundestag verliest, schlägt ihr lauter Jubel entgegen. Die Abgeordneten klatschen, mansche stehen von ihren Sitzen auf.                                                                                 Es ist mittlerweile fast zwanzig Jahre her, dass im Jahr 1997 die Vergewaltigung in der Ehe strafbar gemacht wurde. Es scheint so, als habe man erst nach den Ereignissen in der Silvesternacht, in der es in mehreren Städten Deutschlands zu massenhaft sexuellen Übergriffen an Frauen gekommen ist, in der Bundesrepublik erneut Handlungsbedarf festgestellt.

Grapschen das Handwerk legen

Nur ganz kurz mal an die Oberweite fassen, einen kleinen Klaps auf den Po, die Hand langsam unterm Rock am Oberschenkel entlang gleiten lassen – vorher hatte Frau (das Opfer in den meisten Fällen) keinen gesetzlichen Rahmen, der solche Übergriffe unter Strafe stellt. Paragraph 177 (StGB) sah bisher für sexuelle Nötigung und Vergewaltigung folgendes vor: Nur wer eine andere Person mit Gewalt, Androhung von Gewalt und/ oder Ausnutzen von Schutzlosigkeit dazu nötigt, sexuelle Handlungen zu vollziehen, besonders wenn diese erniedrigend und ein mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind, kann bestraft werden.

Aber warum muss es überhaupt zu Gewalt bei sexuellen Übergriffen kommen, damit ein Täter belangt werden kann – warum ist mit einem einfachen „Nein!“ von Seiten des Opfers genug um sein Recht auf körperliche Unversehrtheit geltend zu machen? „Nein heißt Nein!“ – das hat der Bundestag jetzt in seiner Gesetzesreform festgesetzt.

"Nein heißt Nein!", jetzt auch im Strafgesetzbuch.

“Nein heißt Nein!”, jetzt auch im Strafgesetzbuch.

Der Fall Lohfink – medienwirksamer Anstoß einer lägst überfälligen Debatte

Man mag von dem Reality-TV-Sternchen, das durch Germanys Next Topmodel bekannt geworden ist und jetzt durch die Trash-Formate der privaten Fernsehlandschaft tingelt, halten was man möchte – sie ist ein Paradebeispiel dafür, was viele Frauen erleben müssen wenn sie eine Vergewaltigung oder einen sexuellen Übergriff anzeigen. Sie werden von Opfern zu Tätern gemacht. Erst einmal steht der Verdacht einer falschen Beschuldigung im Raum – eine Vergewaltigung findet meist zwischen zwei Menschen und ohne Zeugen statt. Bei einer Anzeige steht Aussage gegen Aussage. Im Fall Lohfink existiert ein Vergewaltigungsvideo, das zeigt, wie zwei Männer Geschlechtsverkehr mit Gina-Lisa haben – die wirkt dabei teilweise wie betäubt, viel Alkohol war an diesem Abend im Spiel. Mehrmals sagt sie „Hör auf!“, doch die Männer, die sie im VIP-bereich eines Berliner Clubs kennengelernt hatte, machen weiter. Das Video verbreiten sie im Internet und bieten es Redaktionen an. Das war im Jahr 2012 – vier Jahre später ist der Fall immer noch nicht eindeutig aufgeklärt. Denn die Richter glauben Gina-Lisa nicht – die Täter wurden zwar für die Aufnahme und Verbreitung des Sex-Videos bestraft, aber auch sie muss 24000 Euro für ihre vermeintlich falschen Vergewaltigungsanschuldigungen zahlen.

Durch den Fall von Gina-Lisa Lohfink hat sich eine Bewegung gebildet: Das „Team Gina-Lisa“, wie sich ihre feministischen Anhänger nennen, kämpft für die Anerkennung ihrer Vergewaltigung stellvertretend für die Schicksale vieler missbrauchter Frauen. “Slut Shaming” greift Frauen für ihr sexuelles Verhalten an und redet ihnen Schuldgefühle für eine ausgeprägtes Ausleben ihrer Sexualität ein. Genau das, so lautet der Vorwurf, geschieht auch im Fall Gina-Lisa: eine Vorverurteilung ihrer Person auf Grund ihres Images als freizügiges Sexsymbol, die ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellt. Kommentare wie „die wollte es doch nicht anders, der hat es doch gefallen“ oder „selbst schuld wenn sie so rumläuft!“ muss sich Gina-Lisa gefallen lassen. „Nein heißt Nein!“, das fordern auch sie und ihre Unterstützer – denn wenn Frau oder Mann ganz einfach nicht angefasst werden möchte, egal wie aufreizend und einladend er oder sie sich kleidet, habe ein Täter das zu akzeptieren! Slut Shaming, meist auf Frauen bezogen, ist ein gesellschaftliches Phänomen das eng mit der Feminismus- und Sexismusdebatte verbunden ist. Nur weil sich eine Frau gern in einem knappen Rock präsentiert ist das noch lange keine Aufforderung zum Angrapschen. Aber woran liegt es dass sie gleich als „Schlampe“ bezeichnet wird? Sind wir wirklich so unreif?

Natürlich gehören auch Männer zu den Opfer sexueller Gewalt, in 99% der Fälle sind sie aber die Täter. Nur 5% der Sexualstraftaten werden angezeigt, und in 100 angezeigten Vergewaltigungen enden bloß 13 mit einer Verurteilung. (Quelle: Sexuelle-Gewalt-in-Deutschland.pdf)

Frauen gehören weitaus häufiger zu den Opfern als Männer.

Frauen gehören weitaus häufiger zu den Opfern als Männer.

Besonders die sexuellen Übergriffe in der letzten Silvesternacht haben hohe Wellen geschlagen: massenhaft sexuelle Angriffe auf Frauen und eine prekäre Sicherheitslage haben noch lange danach die Nachrichten bestimmt. Besonders brisant und medienwirksam: die meisten Täter kamen aus Nordafrika und waren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ soll nun auch in das Aufenthaltsgesetz übernommen werden; im März war das Ausweisungsrecht bereits verschärft worden, sodass straffällig gewordene Ausländer ohne Asylrecht schneller ausgewiesen werden konnten.  Dies schloss auch damals schon sexuelle Straftaten mit ein, allerdings nur gemäß des alten Paragrafen 177, der bei einer sexuelle Straftat mit “Gewalt, Drohung, Gefahr für Leib und Leben oder List” (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1017631.sexualstrafrecht-linke-wirft-koalition-perfide-taktik-vor.html) voraussetzte, um sie als Ausweisungsgrund anzuerkennen. Die Bundesregierung weißt in der aktuellen Gesetzesänderung darauf hin, dass in Zukunft Sexualstraftaten „auch mit den Mitteln des Ausländerrechts zu ahnden“ seien – davon war in früheren Debatten allerdings nie die Rede.

Nutzt die Bundesregierung den aktuellen Medienrummel um Gina-Lisa und die Silvesternacht in Köln, um die Aufenthaltsrechte unter dem Deckmantel des Sexualstrafgesetzes zu verschärfen? Der Bedarf an einer Verschärfung des Strafrechts besteht schon lange, dass die Änderung gerade jetzt beschlossen wird, könnte die Kritiker bestätigen und das populistische Bild von Ausländern als Gruppe potentieller Sexualstraftäter unterstützen. Im Interview mit Frau Dr. Eva Högl, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt die Politikerin die Reform aus ihrer Sicht und geht dabei auch auf Kritikerstimmen ein.

 

Gina-Lisa Lohfink jedenfalls kämpft weiter. Sie will und kann sich ihr Urteil nicht gefallen lassen. Fest steht schon jetzt: sie wird in ihrem Kampf gegen die Justiz nicht alleine sein. Sie hat mit ihrer Geschichte eine wertvolle gesellschaftliche Debatte angestoßen und das öffentliche Bewusstsein auf ein Thema gelenkt über das besonders im deutschen Bundestag lange geschwiegen wurde. „Nein heißt Nein!“ ist mehr als eine feministische Forderung – es ist ein Schlachtruf im Kampf gegen Übergriffe und Alltagssexismus geworden.

14. August 2016by Pia-Marie
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Was ist eigentlich das JArbSchG ?!

Diese verwirrende Abkürzung steht für das Jugendarbeitsschutzgesetz!

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Jugendliche unter 18 Jahren, die einer Beschäftigung nachgehen oder ein Betriebspraktikum machen.

Wenn man unter 15 Jahre alt ist, darf man bis zu 6 Stunden lang beschäftigt werden. Es steht einem dann eine 30 Minuten lange Pause zu und man darf in den Zeiten von 6.00 bis 20.00 Uhr arbeiten. Ist man zwischen 15 und 18 Jahren alt, darf man bis zu 8 Stunden arbeiten und in manchen Berufen länger als 20.00 Uhr beschäftigt werden. Zwischen dem nächsten Arbeitsbeginn und Feierabend müssen 12 Stunden Freizeit liegen.

An Samstagen oder Sonntagen dürfen Jugendliche nicht arbeiten. Es gilt die Fünf-Tage-Woche. Bei bestimmten Einrichtungen oder Branchen, zum Beispiel in Krankenhäuser oder in Bäckereien, gibt es jedoch Ausnahmen. Wer am Samstag oder Sonntag arbeitet, hat Anspruch auf einen freien Tag in derselben Woche.

Am 24.und 31. Dezember dürfen Jugendliche nicht nach 14 Uhr beschäftigt sein. Am 1.Weihnachts-und Osterfeiertag sowie der 1.Mai und 1.Januar muss arbeitsfrei sein. Verboten sind alle Tätigkeiten, die eine Gefahr für das Leben des Jugendlichen darstellen oder ihn Körperlich überfordert! Körperlich leichte Aufgaben sind erlaubt.

Na dann.. fröhliches Arbeiten 😉

 

9. Dezember 2015by Lucas P.
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Sascha Lobo Interview

http://youtu.be/sXicdID4Aio

Die DIGGA-Redaktion spricht mit dem Internet-Experten Sascha Lobo und erfährt von ihm alles rund um das Thema: soziale Netzwerke

Das komplette Interview gibt es zum Nachlesen!

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15. August 2014by Milena
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Kinder- und Jugendschutz im Netz

Volltreffer – Jugendliche fragen nach

Das Internet bietet die MAi??glichkeit Antworten auf fast alle Fragen zu finden. Besonders beliebt ist dieses Medium unter Jugendlichen. Doch sind wir uns der Gefahren des World Wide Webs bewusst?…

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15. Mai 2014by Svenja
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SchAi??nheitswahn bei Jugendlichen

Volltreffer – Jugendliche fragen nach

Wer schAi??n sein will muss leiden. Doch ist das wirklich so?
SchAi??nheitswahn unter jungen SchA?lerinnen scheint fA?r die meisten in der Gesellschaft kaum ein Thema zu sein. Doch dass bereits junge MAi??dchen von diesem Wahn betroffen sind…

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1. Mai 2014by Svenja
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Jugendschutz

Prakti on Tour

http://youtu.be/6TlPEuwCznk

Vincent war während seines Schülerpraktikums beim ALEX Offener Kanal Berlin unterwegs und wollte von Schülern der Ernst-Reuter Schule wissen, wie sie mit dem Jugendschutz in ihrem Alltag umgehen.

8. April 2014by Sharon

Digga – Die elektronische Schülerzeitung

Wir sind eine freie und offene Schülerredaktion im Alter von 8 bis 18 Jahren. Wir berichten über Themen, die uns interessieren und versuchen die vielen Fragen, die wir uns über die Welt stellen, auf unsere Art zu beantworten.

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